Gesetzliche Krankenversicherung Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die verhaltenstherapeutische Behandlung in meiner Praxis. Den erforderlichen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung stellen wir nach den ersten Terminen gemeinsam. Für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist es notwendig, dass Sie zum Erstkontakt und jeweils zu Beginn eines Quartals die Versichertenkarte Ihres Kindes bzw. Ihre Versichertenkarte zum Einlesen vorlegen. Ein Überweisungsschein ist nicht notwendig.
Private Krankenversicherung und Beihilfe Zur Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen gelten die individuellen Bestimmungen des persönlichen Versicherungsvertrages. Um diese abzuklären, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu Ihrer privaten Versicherung bzw. zur Beihilfestelle auf. Ihre Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle sendet Ihnen in der Regel die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Kostenübernahme zu. Bitte leiten Sie diesen an mich weiter. Die Abrechnung erfolgt nach Honorarvereinbarung.
Selbstzahler Selbstverständlich können Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung auch selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt nach Honorarvereinbarung.