Wartebereich

Psychotherapeutische Sprechstunde/n: Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ganz unverbindlich und steht am Anfang jeder Therapie. Jede Patientin und jeder Patient muss zuerst in der psychotherapeutischen Sprechstunde ein erstes Gespräch mit einem Psychotherapeuten geführt haben, bevor eine Behandlung beginnen kann. Ein Termin zur Sprechstunde ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Abklärung des Therapiebedarfs (GKV). Der Termin zur Sprechstunde ist keine Zusage für einen Therapieplatz. Im Rahmen der Sprechstunden wird somit eine erste diagnostische Einschätzung getroffen und gemeinsam entschieden, welche Form und Art einer Behandlung in Frage kommt. Möglicherweise ist auch keine weitere Behandlung indiziert.

Akutbehandlung: Die Akutbehandlung kann unmittelbar an die Sprechstunden anschließen, soll eine rasche Behandlungsoption bieten und zur Besserung psychischer Krisen beitragen. Der Umfang der Akutbehandlung beträgt 12 Sitzungen und ist anzeigepflichtig gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

Probatorische Sitzungen: Vor jeder Kurz- oder Langzeittherapie müssen 2 – 6 probatorische Sitzungen stattfinden. Dies gilt auch, wenn vorher eine Akutbehandlung durchgeführt wurde.

Kurzzeittherapie: Kurzzeittherapien können 12- 24 Stunden umfassen. Sie sind bei der gesetzlichen Krankenkasse antrags- aber nicht gutachterpflichtig, sofern seit zwei Jahren keine Therapie erfolgt ist.

Langzeittherapie: Die Langzeittherapie beinhaltet 60 – 80 Sitzungen und ist antrags- und gutachterpflichtig gegenüber der Krankenkasse.

Zusätzlich wird vor Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung immer eine ärztliche Konsiliaruntersuchung gefordert. Die dafür notwendigen Unterlagen erhalten Sie von mir. Die Therapiesitzungen dauern jeweils 50 Minuten und finden in der Regel einmal wöchentlich statt.  Je nach Bedarf können Elterngespräche bei der Therapie mit Jugendlichen wichtig und sinnvoll sein. Zudem unterliege ich als Psychotherapeutin der Schweigepflicht.