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Ablauf & Kostenübernahme

Psychotherapeutische Sprechstunde/n:

Die psychotherapeutische Sprechstunde ist ganz unverbindlich und steht am Anfang jeder Therapie. Jede Patientin und jeder Patient muss zuerst in der psychotherapeutischen Sprechstunde ein erstes Gespräch mit einem Psychotherapeuten geführt haben, bevor eine Behandlung beginnen kann. Ein Termin zur Sprechstunde ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Abklärung des Therapiebedarfs (GKV). Der Termin zur Sprechstunde ist keine Zusage für einen Therapieplatz. Im Rahmen der Sprechstunden wird somit eine erste diagnostische Einschätzung getroffen und empfohlen, welche Form und Art einer Behandlung in Frage kommt. Möglicherweise ist auch keine Behandlung indiziert.

Ein Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde ist in der Regel kurzfristig innerhalb von 1 – 2 Wochen möglich.

Möglicher Ablauf im Überblick

Probatorische Sitzungen:

Vor jeder Kurz- oder Langzeittherapie müssen 2 – 6 probatorische Sitzungen stattfinden. Dies gilt auch, wenn vorher eine Akutbehandlung durchgeführt wurde.

Akutbehandlung:

Die Akutbehandlung kann unmittelbar an die Sprechstunden anschließen, soll eine rasche Behandlungsoption bieten und zur Besserung psychischer Krisen beitragen. Der Umfang der Akutbehandlung beträgt 12 Sitzungen und ist anzeigepflichtig gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

Kurzzeittherapie:

Kurzzeittherapien können 12- 24 Stunden umfassen. Sie sind bei der gesetzlichen Krankenkasse antrags- aber nicht gutachterpflichtig, sofern seit zwei Jahren keine Therapie erfolgt ist.

Langzeittherapie:

Die Langzeittherapie beinhaltet 60 – 80 Sitzungen und ist antrags- und gutachterpflichtig gegenüber der Krankenkasse.

Kosten / Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die verhaltenstherapeutische Behandlung in meiner Praxis. Den erforderlichen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung stellen wir nach den ersten Terminen gemeinsam. Für die Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist es notwendig, dass Sie zum Erstkontakt und jeweils zu Beginn eines Quartals die Versichertenkarte Ihres Kindes bzw. Ihre Versichertenkarte zum Einlesen vorlegen. Ein Überweisungsschein ist nicht notwendig.

Private Krankenversicherung und Beihilfe / Selbstzahler
Zur Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen gelten die individuellen Bestimmungen des persönlichen Versicherungsvertrages. Um diese abzuklären, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu Ihrer privaten Versicherung bzw. zur Beihilfestelle auf. Ihre Krankenversicherung bzw. die Beihilfestelle sendet Ihnen in der Regel die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Kostenübernahme zu. Bitte leiten Sie diesen an mich weiter. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstverständlich können Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung auch selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).